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Eine Polemosophie zum Ausgang
Es gibt epistemologische Brüche vielleicht nicht so häufig, wie die Konjunktur all der Wenden bzw. Turns andeutet. Aber wenn es auch wenige sind: sie hinterlassen Sand am Meer. Wir hinterlassen vielleicht tiefe Eindrücke, aber dass sind eben nur Fußstapfen im Sand.
Kritik der (Rechts‐)Grundlagenforschung
Philosophie als Magd des Rechts (Ancilla Iuris) ist eine ambivalente Gestalt. Indem sie etwa die Rechtsdogmatik nach allen Regeln ihrer Kunst dekonstruiert und deren unbewusste oder gar mutwillig verheimlichte Grundlagen bloßlegt, legt sie diese zugleich auch selber fest. Es hat also jede so genannte Grundlagenforschung auch ihre eigenen festen Stellungen und Standpunkte, die sie allerdings nicht sehen kann, weil sie auf ihnen steht. Gegenstrebig fügen sich in ihr Kritik und Dogmatik; sie sind sich als Befragung und Begründung entgegengesetzt und schlagen ineinander um: das ist die Dialektik der Sache.
Thesen zur Ancilla Iuris, dargestellt am Beispiel des Wirtschaftsrechts
Die Rechtsdogmatik insbesondere des Wirtschaftsrechts läuft mit ihrer bipolaren Sicht konstant Gefahr, dass ihre Fragestellungen gesellschaftliche Dimensionen ausblenden und in entsprechenden Abwägungsvorschlägen zwischen zwei Beteiligten enden. Hiermit wird zugleich die Sicht des alt‐liberalen Vermögensrechts verstärkt, das im Gefolge von Savigny das Individuum von der Gesellschaft isolierte und unter Herauslösung des aristotelischen Äquivalenzerfordernisses aus der Willenstheorie jegliche Rückkopplung des individuellen Handelns an die soziale Kompatibilität verneinte. Um die Wirklichkeitskonstruktion des Rechts auf ihre gesellschaftlichen Effekte zu überprüfen und damit einem Modell der ausdifferenzierten Gesellschaft über den Marktmechanismus hinaus Rechnung zu tragen, muss diese monopolisierende Zweiparteien‐Sicht der Dogmatik und ihre Interessenabwägung zwar nicht beseitigt, aber doch durch weitere Operationen ergänzt werden, mit denen Recht seine gesellschaftliche Umwelt beobachten kann.
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