12.06.06
D Lagen des Rechts

Eine Polemosophie zum Ausgang

Es gibt epistemologische Brüche vielleicht nicht so häufig, wie die Konjunktur all der Wenden bzw. Turns andeutet. Aber wenn es auch wenige sind: sie hinterlassen Sand am Meer. Wir hinterlassen vielleicht tiefe Eindrücke, aber dass sind eben nur Fußstapfen im Sand.

Details
PDF
12.06.06
D Vom Zurechtlegen der Niederlage als Grundlage

Kritik der (Rechts‐)Grundlagenforschung

Philosophie als Magd des Rechts (Ancilla Iuris) ist eine ambivalente Gestalt. Indem sie etwa die Rechtsdogmatik nach allen Regeln ihrer Kunst dekonstruiert und deren unbewusste oder gar mutwillig verheimlichte Grundlagen bloßlegt, legt sie diese zugleich auch selber fest. Es hat also jede so genannte Grundlagenforschung auch ihre eigenen festen Stellungen und Standpunkte, die sie allerdings nicht sehen kann, weil sie auf ihnen steht. Gegenstrebig fügen sich in ihr Kritik und Dogmatik; sie sind sich als Befragung und Begründung entgegengesetzt und schlagen ineinander um: das ist die Dialektik der Sache.

Details
PDF
11.06.06
D Die Bedeutung der Wissenschaft für das Recht

Thesen zur Ancilla Iuris, dargestellt am Beispiel des Wirtschaftsrechts

Die Rechtsdogmatik insbesondere des Wirtschaftsrechts läuft mit ihrer bipolaren Sicht konstant Gefahr, dass ihre Fragestellungen gesellschaftliche Dimensionen ausblenden und in entsprechenden Abwägungsvorschlägen zwischen zwei Beteiligten enden. Hiermit wird zugleich die Sicht des alt‐liberalen Vermögensrechts verstärkt, das im Gefolge von Savigny das Individuum von der Gesellschaft isolierte und unter Herauslösung des aristotelischen Äquivalenzerfordernisses aus der Willenstheorie jegliche Rückkopplung des individuellen Handelns an die soziale Kompatibilität verneinte. Um die Wirklichkeitskonstruktion des Rechts auf ihre gesellschaftlichen Effekte zu überprüfen und damit einem Modell der ausdifferenzierten Gesellschaft über den Marktmechanismus hinaus Rechnung zu tragen, muss diese monopolisierende Zweiparteien‐Sicht der Dogmatik und ihre Interessenabwägung zwar nicht beseitigt, aber doch durch weitere Operationen ergänzt werden, mit denen Recht seine gesellschaftliche Umwelt beobachten kann.

Details
PDF
Details Download
D
Lagen des Rechts

Eine Polemosophie zum Ausgang

Es gibt epistemologische Brüche vielleicht nicht so häufig, wie die Konjunktur all der Wenden bzw. Turns andeutet. Aber wenn es auch wenige sind: sie hinterlassen Sand am Meer. Wir hinterlassen vielleicht tiefe Eindrücke, aber dass sind eben nur Fußstapfen im Sand.

Read more
Details Download
12.06.06
Special Issue: Controversy Ancilla Iuris
D
Vom Zurechtlegen der Niederlage als Grundlage

Kritik der (Rechts‐)Grundlagenforschung

Philosophie als Magd des Rechts (Ancilla Iuris) ist eine ambivalente Gestalt. Indem sie etwa die Rechtsdogmatik nach allen Regeln ihrer Kunst dekonstruiert und deren unbewusste oder gar mutwillig verheimlichte Grundlagen bloßlegt, legt sie diese zugleich auch selber fest. Es hat also jede so genannte Grundlagenforschung auch ihre eigenen festen Stellungen und Standpunkte, die sie allerdings nicht sehen kann, weil sie auf ihnen steht. Gegenstrebig fügen sich in ihr Kritik und Dogmatik; sie sind sich als Befragung und Begründung entgegengesetzt und schlagen ineinander um: das ist die Dialektik der Sache.

Read more
Details Download
11.06.06
Special Issue: Controversy Ancilla Iuris
D
Die Bedeutung der Wissenschaft für das Recht

Thesen zur Ancilla Iuris, dargestellt am Beispiel des Wirtschaftsrechts

Die Rechtsdogmatik insbesondere des Wirtschaftsrechts läuft mit ihrer bipolaren Sicht konstant Gefahr, dass ihre Fragestellungen gesellschaftliche Dimensionen ausblenden und in entsprechenden Abwägungsvorschlägen zwischen zwei Beteiligten enden. Hiermit wird zugleich die Sicht des alt‐liberalen Vermögensrechts verstärkt, das im Gefolge von Savigny das Individuum von der Gesellschaft isolierte und unter Herauslösung des aristotelischen Äquivalenzerfordernisses aus der Willenstheorie jegliche Rückkopplung des individuellen Handelns an die soziale Kompatibilität verneinte. Um die Wirklichkeitskonstruktion des Rechts auf ihre gesellschaftlichen Effekte zu überprüfen und damit einem Modell der ausdifferenzierten Gesellschaft über den Marktmechanismus hinaus Rechnung zu tragen, muss diese monopolisierende Zweiparteien‐Sicht der Dogmatik und ihre Interessenabwägung zwar nicht beseitigt, aber doch durch weitere Operationen ergänzt werden, mit denen Recht seine gesellschaftliche Umwelt beobachten kann.

Read more