Lorenz Engi

30.05.18
D Grundlagen des Verwaltungsrechts: Forschungsfragen und Forschungskontexte

Im Bereich der Grundlagen des Verwaltungsrechts stellen sich zahlreiche Forschungsfragen. Sie betreffen beispielsweise die Steuerung der Verwaltungstätigkeit, die Methodik des Verwaltungshandelns oder die Geschichte des Verwaltungsrechts. Die Erforschung dieser Themen wäre besonders deshalb wichtig, weil die Verwaltungsrechtswissenschaft weiterhin vom Bild einer einseitig-deduktiven Rechtsanwendung geprägt ist, das die Realität zu sehr vereinfacht. Die Forschung in diesen Bereichen gestaltet sich als schwierig, vor allem weil sie zumindest teilweise empirisch verfahren müsste. Eine entsprechende Forschungsmethodik ist in der Verwaltungsrechtswissenschaft und in der Rechtswissenschaft generell kaum etabliert. Der Ausweg einer verstärkten interdisziplinären Zusammenarbeit stösst auf praktische Schwierigkeiten. Zudem fehlt ein stabiler institutioneller Ort der verwaltungsrechtswissenschaftlichen Grundlagenforschung. Daher dürfte die Forschung in diesem Bereich auch in Zukunft eher punktuellen Charakter haben.

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E Fundamentals of Administrative Law: Research Questions and Research Contexts

Many research questions arise with regard to the basic principles of administrative law. They touch upon, for instance, control and direction of administrative action, its methodology or the history of administrative law. Research into these issues would be especially important because administrative jurisprudence is still dominated by the image of a one-sided deductive application of the law, an image that is overly simplistic. But it is difficult to design research into these areas, above all because they would have to, at least partially, proceed empirically. The research methodology that such empiric study would call for, however, is barely established within administrative law studies and even legal studies more generally. The way out of this impasse offered by interdisciplinary cooperation itself encounters practical difficulties. Furthermore, administrative law research lacks a stable institutional home. Future research in this area thus will probably be tend to be piecemeal at best.

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23.03.16
D Politische und rechtliche Gründe

Notizen zur Pluralität des Begründens

Im philosophischen Diskurs der Gegenwart spielt das Thema der Gründe und der Begründungen eine zentrale Rolle. Vernünftiges Handeln zeichnet sich nach vielfach vertretener Auffassung dadurch aus, dass es dafür gute Gründe gibt, und vernünftiges Interagieren ist durch Prozesse des Gründe‐Gebens und Gründe‐Akzeptierens bestimmt. Im Beitrag soll betrachtet werden, welche Gründe eine politische und welche eine juristische Argumentation stützen und wie diese Formen des Begründens sich zueinander verhalten.

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28.06.12
D Sind Menschenrechte moralische oder juridische Rechte?

Die Menschenrechte haben eine rechtliche und eine moralische Seite. Im Kontext des Beitrages und unter rechtsphilosophischem Aspekt sind zwei Merkmale hinsichtlich der Unterscheidung von Recht und Moral besonders wichtig: Das Recht ist in formalisierter Weise erlassen und gesetzt, während die Moral in informeller Weise wirksam wird; und das Recht ist gedeckt durch ein institutionelles System, das eine hinreichende Verlässlichkeit der Durchsetzung sicherstellt (während die Moral durch spontane soziale Prozesse zur Geltung kommt). In Bezug auf die Einordnung der Menschenrechte ist zwischen einem innerstaatlichen, einem europäischen und einem globalen Geltungsbereich zu unterscheiden: Innerhalb westlicher Verfassungsstaaten sind die Menschenrechte als Grundrechte voll verrechtlicht; sie sind damit juridische und moralische Rechte. Ebenso haben sie im europäischen Rahmen – insbesondere durch das EMRK‐System – juridischen Charakter angenommen (während sie gleichzeitig moralische Rechte bleiben). Auf globaler Ebene weist das Durchsetzungsregime im Vergleich dazu noch erhebliche Defizite auf. In einem bereits länger anhaltenden Prozess werden die Durchsetzungsmechanismen aber fortlaufend verstärkt. Die Menschenrechte sind auf globaler Ebene daher moralische Rechte, die mehr und mehr juridische Geltung erlangen.

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E Are Human Rights Moral or Juridical Rights?

Human rights have a legal and a moral side. In the context of this contribution and from the legal‐philosophical aspect, two characteristics are particularly important in the distinction between law and morals. Law is enacted and set forth in a formalised manner, while morals take effect in an informal way; and law is backed by an institutional system that guarantees sufficient dependability of enforcement (while morals are enforced by means of spontaneous social processes). As regards the classification of human rights, we must differentiate between their domestic, European and global spheres of application: in western constitutional states, human rights are fully juridified as fundamental rights; they are thus both juridical and moral rights. They have likewise assumed a juridical character in the European framework, in particular through the ECHR system, while at the same time remaining moral rights. At a global level, in contrast, there are still substantial deficits in their enforcement. In a long and continuing process, however, the enforcement mechanisms are being progressively strengthened. Human rights are thus at global level now moral rights that are increasingly attaining juridical validity.

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11.12.11
D Transformation des Rechts im Globalisierungszeitalter

Zur Reihe “Internationales Recht und Ethik”

Die Globalisierung bedeutet Transformationen für das Recht. Das Völkerrecht nimmt verstärkt Züge einer internationalen Wertordnung an; es rückt näher an ethische Prinzipien und Normen heran. Die Artikelserie „Internationales Recht und Ethik“, die hiermit gestartet wird, möchte diesen Prozess und das Verhältnis von Recht und Ethik im globalen Kontext untersuchen.

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E The Transformation of Law in the Age of Globalisation

Introduction to the Series “International Law and Ethics”

Globalisation means transformations in the area of law. International law is more and more taking on the features of an international order of values. It is moving closer to ethical principles and standards. The series of articles starting here is intended to reflect on this process and to discuss the relationship between law and ethics in a global context.

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16.02.09
D Wissenschaft und Werturteil – Wissenschaft und Politik

Im modernen Verständnis separiert sich Wissenschaftlichkeit von subjektiver Wertung. Im besonderen Hinblick auf die Geisteswissenschaften und die Rechtswissenschaft stößt dieses Leitbild an Grenzen: als wertfreie sind diese Wissenschaften allenfalls teilweise zu betreiben. Die Intentionen Max Webers, den wissenschaftlichen Diskurs von starker politischer Beeinflussung freizuhalten, behalten freilich ihren Sinn. Ihnen ist nicht durch ein – kaum realisierbares – Postulat der Wertfreiheit, sondern durch eine Grenzziehung der Wissenschaft zur politischen Entscheidung und Rhetorik adäquater Ausdruck zu geben. Bezüglich des Verhältnisses von Wissenschaft und Wertung zentral ist mithin die funktionale Differenz (bei vielfacher faktischer Kooperation) zwischen wissenschaftlichem Sachverstand und politischer Gestaltung.

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14.08.07
D Gemachtes Recht - gegebenes Recht

Das Recht der Moderne ist auf den Begründungsmodus der Positivität umgestellt, und es ist Instrument einer Politik mit weitreichendem Steuerungsanspruch. In Kombination mit einer Steigerung der Umweltkomplexität ergibt sich daraus für das Recht eine starke Belastung. Es wird quantitativ ausgedehnt, an normativer Kraft aber eher ärmer. Als neuer Faktor tritt die Globalisierung der Weltverhältnisse in diese Situation ein. Da das Recht sich globalisieren kann, die Politik aber nur begrenzt (kein Weltstaat), ergeben sich daraus Möglichkeiten der partiellen Wiederabkoppelung des Rechts von der Politik. Das Recht könnte der Politik von politikunabhängigen Legitimationsgrundlagen her verstärkt wieder eigenständig gegenübertreten.

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E Made Law - Given Law

Modern law has shifted towards a positivistic mode of reasoning,and is the instrument of a form of politics that claims wide‐ranging rights of control. In combination with an increase of environmental complexity, law is impacted strongly. It is quantitatively extended, thereby losing its normative power. A globalization of world conditions enters the situation as a new factor. As law has the ability to globalize itself, whereas politics can only do so in a limited way (not a world state), possibilities for a partial re‐disengagement of law from politics result from this. Law is now able to face politics more strongly from a basis of legitimization that is independent from politics.

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30.05.18
D
Grundlagen des Verwaltungsrechts: Forschungsfragen und Forschungskontexte

Im Bereich der Grundlagen des Verwaltungsrechts stellen sich zahlreiche Forschungsfragen. Sie betreffen beispielsweise die Steuerung der Verwaltungstätigkeit, die Methodik des Verwaltungshandelns oder die Geschichte des Verwaltungsrechts. Die Erforschung dieser Themen wäre besonders deshalb wichtig, weil die Verwaltungsrechtswissenschaft weiterhin vom Bild einer einseitig-deduktiven Rechtsanwendung geprägt ist, das die Realität zu sehr vereinfacht. Die Forschung in diesen Bereichen gestaltet sich als schwierig, vor allem weil sie zumindest teilweise empirisch verfahren müsste. Eine entsprechende Forschungsmethodik ist in der Verwaltungsrechtswissenschaft und in der Rechtswissenschaft generell kaum etabliert. Der Ausweg einer verstärkten interdisziplinären Zusammenarbeit stösst auf praktische Schwierigkeiten. Zudem fehlt ein stabiler institutioneller Ort der verwaltungsrechtswissenschaftlichen Grundlagenforschung. Daher dürfte die Forschung in diesem Bereich auch in Zukunft eher punktuellen Charakter haben.

E
Fundamentals of Administrative Law: Research Questions and Research Contexts

Many research questions arise with regard to the basic principles of administrative law. They touch upon, for instance, control and direction of administrative action, its methodology or the history of administrative law. Research into these issues would be especially important because administrative jurisprudence is still dominated by the image of a one-sided deductive application of the law, an image that is overly simplistic. But it is difficult to design research into these areas, above all because they would have to, at least partially, proceed empirically. The research methodology that such empiric study would call for, however, is barely established within administrative law studies and even legal studies more generally. The way out of this impasse offered by interdisciplinary cooperation itself encounters practical difficulties. Furthermore, administrative law research lacks a stable institutional home. Future research in this area thus will probably be tend to be piecemeal at best.

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23.03.16
D
Politische und rechtliche Gründe

Notizen zur Pluralität des Begründens

Im philosophischen Diskurs der Gegenwart spielt das Thema der Gründe und der Begründungen eine zentrale Rolle. Vernünftiges Handeln zeichnet sich nach vielfach vertretener Auffassung dadurch aus, dass es dafür gute Gründe gibt, und vernünftiges Interagieren ist durch Prozesse des Gründe‐Gebens und Gründe‐Akzeptierens bestimmt. Im Beitrag soll betrachtet werden, welche Gründe eine politische und welche eine juristische Argumentation stützen und wie diese Formen des Begründens sich zueinander verhalten.

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28.06.12
D
Sind Menschenrechte moralische oder juridische Rechte?

Die Menschenrechte haben eine rechtliche und eine moralische Seite. Im Kontext des Beitrages und unter rechtsphilosophischem Aspekt sind zwei Merkmale hinsichtlich der Unterscheidung von Recht und Moral besonders wichtig: Das Recht ist in formalisierter Weise erlassen und gesetzt, während die Moral in informeller Weise wirksam wird; und das Recht ist gedeckt durch ein institutionelles System, das eine hinreichende Verlässlichkeit der Durchsetzung sicherstellt (während die Moral durch spontane soziale Prozesse zur Geltung kommt). In Bezug auf die Einordnung der Menschenrechte ist zwischen einem innerstaatlichen, einem europäischen und einem globalen Geltungsbereich zu unterscheiden: Innerhalb westlicher Verfassungsstaaten sind die Menschenrechte als Grundrechte voll verrechtlicht; sie sind damit juridische und moralische Rechte. Ebenso haben sie im europäischen Rahmen – insbesondere durch das EMRK‐System – juridischen Charakter angenommen (während sie gleichzeitig moralische Rechte bleiben). Auf globaler Ebene weist das Durchsetzungsregime im Vergleich dazu noch erhebliche Defizite auf. In einem bereits länger anhaltenden Prozess werden die Durchsetzungsmechanismen aber fortlaufend verstärkt. Die Menschenrechte sind auf globaler Ebene daher moralische Rechte, die mehr und mehr juridische Geltung erlangen.

E
Are Human Rights Moral or Juridical Rights?

Human rights have a legal and a moral side. In the context of this contribution and from the legal‐philosophical aspect, two characteristics are particularly important in the distinction between law and morals. Law is enacted and set forth in a formalised manner, while morals take effect in an informal way; and law is backed by an institutional system that guarantees sufficient dependability of enforcement (while morals are enforced by means of spontaneous social processes). As regards the classification of human rights, we must differentiate between their domestic, European and global spheres of application: in western constitutional states, human rights are fully juridified as fundamental rights; they are thus both juridical and moral rights. They have likewise assumed a juridical character in the European framework, in particular through the ECHR system, while at the same time remaining moral rights. At a global level, in contrast, there are still substantial deficits in their enforcement. In a long and continuing process, however, the enforcement mechanisms are being progressively strengthened. Human rights are thus at global level now moral rights that are increasingly attaining juridical validity.

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D
Transformation des Rechts im Globalisierungszeitalter

Zur Reihe “Internationales Recht und Ethik”

Die Globalisierung bedeutet Transformationen für das Recht. Das Völkerrecht nimmt verstärkt Züge einer internationalen Wertordnung an; es rückt näher an ethische Prinzipien und Normen heran. Die Artikelserie „Internationales Recht und Ethik“, die hiermit gestartet wird, möchte diesen Prozess und das Verhältnis von Recht und Ethik im globalen Kontext untersuchen.

E
The Transformation of Law in the Age of Globalisation

Introduction to the Series “International Law and Ethics”

Globalisation means transformations in the area of law. International law is more and more taking on the features of an international order of values. It is moving closer to ethical principles and standards. The series of articles starting here is intended to reflect on this process and to discuss the relationship between law and ethics in a global context.

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16.02.09
D
Wissenschaft und Werturteil – Wissenschaft und Politik

Im modernen Verständnis separiert sich Wissenschaftlichkeit von subjektiver Wertung. Im besonderen Hinblick auf die Geisteswissenschaften und die Rechtswissenschaft stößt dieses Leitbild an Grenzen: als wertfreie sind diese Wissenschaften allenfalls teilweise zu betreiben. Die Intentionen Max Webers, den wissenschaftlichen Diskurs von starker politischer Beeinflussung freizuhalten, behalten freilich ihren Sinn. Ihnen ist nicht durch ein – kaum realisierbares – Postulat der Wertfreiheit, sondern durch eine Grenzziehung der Wissenschaft zur politischen Entscheidung und Rhetorik adäquater Ausdruck zu geben. Bezüglich des Verhältnisses von Wissenschaft und Wertung zentral ist mithin die funktionale Differenz (bei vielfacher faktischer Kooperation) zwischen wissenschaftlichem Sachverstand und politischer Gestaltung.

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14.08.07
D
Gemachtes Recht - gegebenes Recht

Das Recht der Moderne ist auf den Begründungsmodus der Positivität umgestellt, und es ist Instrument einer Politik mit weitreichendem Steuerungsanspruch. In Kombination mit einer Steigerung der Umweltkomplexität ergibt sich daraus für das Recht eine starke Belastung. Es wird quantitativ ausgedehnt, an normativer Kraft aber eher ärmer. Als neuer Faktor tritt die Globalisierung der Weltverhältnisse in diese Situation ein. Da das Recht sich globalisieren kann, die Politik aber nur begrenzt (kein Weltstaat), ergeben sich daraus Möglichkeiten der partiellen Wiederabkoppelung des Rechts von der Politik. Das Recht könnte der Politik von politikunabhängigen Legitimationsgrundlagen her verstärkt wieder eigenständig gegenübertreten.

E
Made Law - Given Law

Modern law has shifted towards a positivistic mode of reasoning,and is the instrument of a form of politics that claims wide‐ranging rights of control. In combination with an increase of environmental complexity, law is impacted strongly. It is quantitatively extended, thereby losing its normative power. A globalization of world conditions enters the situation as a new factor. As law has the ability to globalize itself, whereas politics can only do so in a limited way (not a world state), possibilities for a partial re‐disengagement of law from politics result from this. Law is now able to face politics more strongly from a basis of legitimization that is independent from politics.

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