29.12.08 |
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Über das Verhältnis von Recht und Politik im Ausnahmezustand
Die Lehren Carl Schmitts haben wieder einmal Hochkonjunktur. Insbesondere sein von der Unterscheidung zwischen Freund und Feind bestimmter Begriff des Politischen und die Idee vom Ausnahmezustand, in dem das Recht der Normallage nicht gelte, sind derzeit aktuell. Die Reaktualisierung ist vor allem der Kriegsrhetorik geschuldet, die sich im Kampf gegen den internationalen Terrorismus etabliert. Schmitts Begrifflichkeit wird in Anspruch genommen, um diverse Antiterrormaßnahmen der normalen juristischen Beurteilung zu entziehen. Die durch souveräne politische Entscheidung ausgerufene Ausnahme soll die Geltung des Rechts suspendieren. Dabei droht die Ausnahme zur Regel zu werden. Der dadurch behauptete Vorrang des Politischen wird im Rahmen einer Analyse der Schriften Schmitts und der internationalen Rezeption seiner Theorien einer kritischen Prüfung unterzogen und zurückgewiesen.